Der Notarvertrag beim Immobilienkauf — einfach erklärt
Der Notartermin ist der entscheidende Moment beim Immobilienkauf. Wir erklären, was im Vertrag steht, wie der Termin abläuft und worauf Sie achten sollten.
Warum muss es ein Notar sein?
In Deutschland ist die notarielle Beurkundung für Immobilienkaufverträge gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist neutral und muss beide Parteien beraten. Er prüft die Identität, erklärt den Vertrag und sorgt für die korrekte Abwicklung.
Der Vertragsentwurf
Der Notar erstellt den Vertrag auf Basis der Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Sie erhalten den Entwurf mindestens 2 Wochen vor dem Termin. Lesen Sie ihn gründlich und stellen Sie Fragen!
Wichtige Vertragsinhalte
Kaufgegenstand: Genau Beschreibung was verkauft wird (Grundstück, Gebäude, Inventar). Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten. Besitzübergang: Ab wann gehört die Immobilie dem Käufer? Gewährleistung: Meist Ausschluss — 'gekauft wie gesehen'. Rücktrittsrechte und Bedingungen.
Der Notartermin
Dauer: 1-2 Stunden. Der Notar liest den gesamten Vertrag vor (Pflicht!). Er erklärt schwierige Passagen. Sie können jederzeit Fragen stellen. Am Ende unterschreiben beide Parteien.
Nach dem Termin
Der Notar kümmert sich um: Eintragung der Auflassungsvormerkung (schützt den Käufer), Anforderung aller Unterlagen, Mitteilung an das Finanzamt (Grunderwerbsteuer), Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.
Wann wird gezahlt?
Meist 2-4 Wochen nach Beurkundung, wenn alle Bedingungen erfüllt sind (Vormerkung eingetragen, Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden liegen vor). Der Notar teilt mit, wann die Fälligkeit eintritt.
Kosten des Notars
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Bei 350.000 Euro etwa 5.000-6.000 Euro inkl. Grundbuchkosten. Der Käufer trägt die Kosten.
Unser Tipp
Bringen Sie eine Vertrauensperson mit zum Notartermin. Vier Ohren hören mehr als zwei. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen — es ist Ihr gutes Recht und die Aufgabe des Notars, alles zu erklären.
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