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Immobilien-Lexikon

Grundschuld

Ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht, das einem Kreditgeber als Sicherheit für ein Darlehen dient.

Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und sichert in der Regel ein Immobiliendarlehen ab. Zahlt der Kreditnehmer seine Raten nicht, kann der Gläubiger (meist die finanzierende Bank) die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben und sich aus dem Erlös befriedigen.

Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden (sie ist abstrakt). Das macht sie flexibel: Ist ein Darlehen abbezahlt, kann dieselbe Grundschuld für einen neuen Kredit weiterverwendet werden, ohne dass eine Neueintragung nötig ist.

Nach vollständiger Tilgung haben Eigentümer zwei Möglichkeiten: die Grundschuld löschen lassen (Löschungsbewilligung der Bank, notarielle Beurkundung) oder sie als Briefgrundschuld bestehen lassen, um sie später erneut nutzen zu können. Beim Immobilienverkauf wird eine noch valutierende Grundschuld üblicherweise über den Kaufpreis abgelöst.

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