Grundbuch
Ein amtliches Register, das die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert.
Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und gibt verbindlich Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen. Es gliedert sich in das Bestandsverzeichnis (Lage, Größe) sowie drei Abteilungen: Eigentümer (I), Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte (II) und Grundpfandrechte wie Grundschulden (III).
Einsicht ins Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa Eigentümer, Kaufinteressenten mit Maklervollmacht oder finanzierende Banken. Beim Immobilienkauf prüft der Notar das Grundbuch vor der Beurkundung sorgfältig.
Ein Eigentumswechsel wird erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtswirksam, nicht schon mit dem notariellen Kaufvertrag. Bis zur Umschreibung sichert eine sogenannte Auflassungsvormerkung den Käufer ab.
Verwandte Begriffe
Fragen zu Ihrer Immobilie?
Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos rund um Kauf, Verkauf und Bewertung im Bergischen Land.
02191 / 80282