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Immobilien-Lexikon

Auflassungsvormerkung

Eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer bis zur endgültigen Eigentumsübertragung absichert.

Zwischen der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags und der tatsächlichen Eigentumsumschreibung vergehen oft mehrere Wochen. In dieser Zeit schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer: Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie ein zweites Mal verkauft oder zusätzlich belastet.

Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung. Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auflassung, also die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Für Käufer ist die Auflassungsvormerkung eine zentrale Sicherheit. Üblicherweise wird der Kaufpreis erst fällig, nachdem sie eingetragen ist.

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