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Immobilien-Lexikon

Kaufvertrag

Der notariell beurkundete Vertrag, der den Verkauf einer Immobilie rechtlich verbindlich regelt.

Der Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Er regelt unter anderem Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Haftung für Mängel sowie etwaige im Grundbuch eingetragene Lasten.

Vor der Beurkundung sollten beide Parteien den Vertragsentwurf in Ruhe prüfen. Bei Verbrauchern muss zwischen Übersendung des Entwurfs und Beurkundung in der Regel eine Frist von zwei Wochen liegen, damit ausreichend Bedenkzeit besteht.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch den gesamten Prozess bis zur Beurkundung und stehen für Fragen rund um den Vertragsinhalt zur Verfügung. Die rechtliche Beratung im engeren Sinne übernimmt der neutrale Notar.

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Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos rund um Kauf, Verkauf und Bewertung im Bergischen Land.

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