Zum Glossar
Immobilien-Lexikon

Notar

Eine unabhängige Amtsperson, die Immobilienkaufverträge beurkundet und den Eigentumsübergang absichert.

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und vertritt weder Käufer noch Verkäufer einseitig. Er stellt sicher, dass der Vertrag rechtssicher ist und beide Parteien die Tragweite verstehen.

Zu den Aufgaben des Notars gehören die Prüfung des Grundbuchs, das Aufsetzen und Verlesen des Kaufvertrags, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Einholung notwendiger Genehmigungen sowie die Veranlassung der Eigentumsumschreibung nach Kaufpreiszahlung.

Die Notarkosten richten sich nach der amtlichen Gebührenordnung und betragen üblicherweise rund 1,5 Prozent des Kaufpreises (inklusive Grundbuchkosten). Der Käufer wählt in der Regel den Notar und trägt die Kosten.

Fragen zu Ihrer Immobilie?

Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos rund um Kauf, Verkauf und Bewertung im Bergischen Land.

02191 / 80282