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Immobilien-Lexikon

Hypothek

Ein Grundpfandrecht, das streng an eine konkrete Forderung gebunden ist und mit deren Tilgung erlischt.

Die Hypothek ist neben der Grundschuld die zweite Form des Grundpfandrechts. Sie dient ebenfalls der Absicherung eines Darlehens, ist aber akzessorisch: Sie besteht nur in Höhe der tatsächlich noch offenen Forderung. Mit jeder Tilgungsrate sinkt der Wert der Hypothek automatisch.

In der modernen Finanzierungspraxis wird die Hypothek nur noch selten verwendet. Banken bevorzugen die flexiblere Grundschuld, weil sie nach Rückzahlung weiterverwendet werden kann. Umgangssprachlich wird der Begriff Hypothek dennoch oft als Synonym für eine Immobilienfinanzierung benutzt.

Für Eigentümer ist wichtig: Auch eine Hypothek wird im Grundbuch eingetragen und muss bei Verkauf oder Umschuldung berücksichtigt werden. Wir beraten Sie gerne, welche Lasten auf einer Immobilie liegen und wie sich diese auf einen Verkauf auswirken.

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