Grunderwerbsteuer
Eine einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Satz je Bundesland variiert.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Der Steuersatz ist Ländersache. In Nordrhein-Westfalen liegt er bei 6,5 Prozent des Kaufpreises und gehört damit zu den höheren in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 26.000 Euro.
Sparpotenzial besteht, wenn bewegliches Inventar (etwa Einbauküche, Markisen) im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wird, da darauf keine Grunderwerbsteuer anfällt. Der Betrag muss aber realistisch sein.
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