Maklerprovision
Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie, das seit 2020 meist geteilt wird.
Die Maklerprovision (auch Courtage) ist das erfolgsabhängige Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Sie wird nur fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.
Seit Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher das Prinzip der Teilung: Beauftragt eine Partei den Makler, darf sie maximal die Hälfte der Provision auf die andere Partei umlegen. In der Praxis tragen Käufer und Verkäufer die Provision damit häufig je zur Hälfte.
Die Höhe ist frei verhandelbar; üblich sind im Bergischen Land Sätze um 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Partei. Als Gegenleistung erhalten Sie professionelle Bewertung, Vermarktung, Besichtigungsorganisation und Vertragsbegleitung.
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