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Recht

Immobilie erben — Steuern, Fristen und Ihre Optionen

10 Min. Lesezeit05. November 2025Von Tesche Immobilien

Eine geerbte Immobilie bringt neben Emotionen auch viele Fragen mit sich. Behalten, vermieten oder verkaufen? Welche Steuern fallen an? Wir geben einen klaren Überblick über Ihre Optionen.

Die Erbschaftsteuer

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Erst darüber wird Steuer fällig.

Steuerbefreiung beim Familienheim

Erben Ehepartner oder Kinder das selbst genutzte Familienheim und nutzen es mindestens zehn Jahre selbst weiter, bleibt es unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Bei Kindern gilt eine Wohnflächengrenze von 200 Quadratmetern.

Die Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, was zu Konflikten führen kann. Eine einvernehmliche Lösung — etwa Auszahlung oder Verkauf — ist oft der beste Weg.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Selbst nutzen lohnt sich, wenn die Immobilie zu Ihrem Leben passt. Vermieten bringt laufende Einnahmen, erfordert aber Verwaltung. Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse, besonders in einer Erbengemeinschaft.

Die Bewertung ist entscheidend

Für Steuer und Verkauf ist eine realistische Wertermittlung wichtig. Ein zu hoher Wertansatz des Finanzamts lässt sich mit einem qualifizierten Gutachten anfechten.

Wir beraten mit Fingerspitzengefühl

Tesche Immobilien begleitet Erben einfühlsam und sachkundig — von der Wertermittlung über die Beratung bis zum diskreten Verkauf. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

Haben Sie Fragen?

Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne persönlich — unverbindlich und kostenlos.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ein Immobilienkauf wird mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags rechtsverbindlich. Das Eigentum geht jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Käufer in der Zwischenzeit ab.