Zum Glossar
Immobilien-Lexikon

Verkehrswert

Der am Markt erzielbare Preis einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag, auch Marktwert genannt.

Der Verkehrswert (gesetzlich definiert im Baugesetzbuch) ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie erzielbar wäre. Er bildet die objektive Grundlage für Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Scheidung.

Zur Ermittlung gibt es drei anerkannte Verfahren: das Vergleichswertverfahren (Orientierung an tatsächlichen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte), das Ertragswertverfahren (für vermietete Objekte) und das Sachwertverfahren (Bodenwert plus Gebäudewert).

Wir erstellen für Eigentümer im Bergischen Land eine fundierte, kostenlose Werteinschätzung auf Basis aktueller lokaler Marktdaten. Für rechtlich bindende Zwecke kann zusätzlich ein zertifiziertes Gutachten sinnvoll sein.

Fragen zu Ihrer Immobilie?

Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos rund um Kauf, Verkauf und Bewertung im Bergischen Land.

02191 / 80282