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Immobilien-Lexikon

Erbbaurecht

Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen, meist gegen einen jährlichen Erbbauzins.

Beim Erbbaurecht erwirbt man nicht das Grundstück selbst, sondern das Recht, es für einen langen Zeitraum (oft 75 bis 99 Jahre) zu bebauen und zu nutzen. Eigentümer des Bodens bleibt der Erbbaurechtsgeber, etwa eine Kommune, Kirche oder Stiftung.

Für die Nutzung zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins. Der Vorteil: Die hohe Anfangsinvestition für den Grundstückskauf entfällt, was den Einstieg erleichtert. Der Nachteil: Über die Laufzeit summiert sich der Erbbauzins, und das Gebäude steht auf fremdem Grund.

Erbbaurechtsobjekte erfordern eine besonders sorgfältige Prüfung von Restlaufzeit, Zinshöhe und Vertragsbedingungen. Wir erläutern Interessenten die Besonderheiten und ihre Auswirkungen auf Finanzierung und Wiederverkauf.

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