Sanierungspflicht
Gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen, die bei bestimmten Gebäuden oder nach einem Eigentümerwechsel greifen.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für bestimmte Bestandsgebäude Nachrüstungen vor. Dazu gehören etwa der Austausch sehr alter Heizkessel, die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.
Besonders relevant wird das Thema bei einem Eigentümerwechsel: Erbt oder kauft jemand ein älteres Haus, müssen bestimmte Maßnahmen häufig innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Eigentumsübergang umgesetzt werden. Ausnahmen gelten oft für Eigentümer, die schon lange selbst im Haus wohnen.
Für Käufer und Erben ist es wichtig, mögliche Sanierungspflichten frühzeitig einzuschätzen, da sie die Gesamtkosten beeinflussen. Wir weisen im Verkaufsprozess transparent auf den energetischen Zustand einer Immobilie hin.
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