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Immobilien-Lexikon

Energieausweis

Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und bei Verkauf oder Vermietung Pflicht ist.

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ordnet es einer Effizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) zu. Er soll Kauf- und Mietinteressenten eine Einschätzung der zu erwartenden Energiekosten ermöglichen.

Bei Verkauf oder Neuvermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und an den neuen Eigentümer oder Mieter übergeben werden. Schon in der Immobilienanzeige sind zentrale Kennwerte anzugeben.

Es gibt zwei Varianten: den günstigeren Verbrauchsausweis (basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch der Vormieter) und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis (basierend auf einer technischen Analyse des Gebäudes). Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr und Gebäudegröße ab.

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