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Recht

Mietrecht für Vermieter — Das müssen Sie wissen

8 Min. Lesezeit08. November 2025Von Tesche Immobilien

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter stark. Als Vermieter müssen Sie die Regeln kennen, um Fehler zu vermeiden. Ein Ueberblick über die wichtigsten Punkte.

Der Mietvertrag

Nutzen Sie einen aktuellen Standardvertrag (z.B. vom Haus- und Grundbesitzerverein). Wichtig: Schriftform für Kündigungsklauseln, klare Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Nebenkostenvereinbarung.

Miethöhe festlegen

In Remscheid gilt keine Mietpreisbremse. Sie können die Miete frei vereinbaren. Orientieren Sie sich am Mietspiegel — zu hohe Mieten schrecken gute Mieter ab und erhöhen die Fluktuation.

Nebenkosten abrechnen

Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen! Tipp: Nutzen Sie eine Software oder einen Verwalter.

Mieterhöhung

Im laufenden Mietverhältnis: Maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Nicht mehr als 20% in 3 Jahren (in angespannten Märkten 15%). Modernisierungsumlage: 8% der Kosten auf die Jahresmiete.

Kündigung durch den Vermieter

Nur aus wichtigem Grund möglich: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, schwere Vertragsverletzungen. Kündigungsfristen: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietdauer), 6 Monate (5-8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre).

Schönheitsreparaturen

Starre Fristen ('alle 3 Jahre streichen') sind unwirksam. Besser: Flexible Klauseln ('im Allgemeinen', 'in der Regel'). Am sichersten: Wohnung unrenoviert übergeben, dafür günstigere Miete.

Kaution

Maximal 3 Monatskaltmieten. Muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Zinsen stehen dem Mieter zu. Rückzahlung nach Beendigung — übliche Frist: 3-6 Monate für Nebenkostenabrechnung.

Unser Tipp

Treten Sie einem Haus- und Grundbesitzerverein bei (ca. 100 Euro/Jahr). Dort erhalten Sie Rechtsberatung, aktuelle Vertragsvorlagen und Unterstützung bei Problemen.

Haben Sie Fragen?

Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne persönlich — unverbindlich und kostenlos.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ein Immobilienkauf wird mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags rechtsverbindlich. Das Eigentum geht jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Käufer in der Zwischenzeit ab.