Zurück zur Übersicht
Recht

Mietrecht für Vermieter — Die wichtigsten Grundlagen

11 Min. Lesezeit05. April 2026Von Tesche Immobilien

Als Vermieter müssen Sie die Grundzüge des Mietrechts kennen. Es schützt vor allem Mieter, gibt aber auch Ihnen klare Rechte. Wir erklären die wichtigsten Punkte.

Der Mietvertrag

Ein schriftlicher Mietvertrag schafft Klarheit. Achten Sie auf korrekte Angaben zu Miethöhe, Nebenkosten, Kaution und Kündigungsfristen. Unwirksame Klauseln gehen meist zu Lasten des Vermieters.

Die Kaution

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Sie muss getrennt vom eigenen Vermögen angelegt und verzinst werden. Nach Auszug ist sie zeitnah abzurechnen.

Mieterhöhungen

Mieterhöhungen sind nur in gesetzlichem Rahmen möglich, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Einhaltung der Kappungsgrenze. Modernisierungen können in begrenztem Umfang umgelegt werden.

Die Nebenkostenabrechnung

Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten Kosten dürfen umgelegt werden. Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen, sonst verlieren Sie Nachforderungsansprüche.

Kündigung durch den Vermieter

Eine Kündigung durch den Vermieter braucht einen gesetzlichen Grund, etwa Eigenbedarf. Die Fristen richten sich nach der Mietdauer und betragen bis zu neun Monate. Bei Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung möglich.

Rechte bei Zahlungsverzug

Bei Mietrückständen von mehr als zwei Monatsmieten dürfen Sie fristlos kündigen. Dokumentieren Sie alles sorgfältig und mahnen Sie schriftlich.

Wir unterstützen Vermieter

Tesche Immobilien hilft bei der rechtssicheren Vermietung — von Mietvertrag über Mieterauswahl bis zur Übergabe. Bei rechtlichen Fragen vermitteln wir erfahrene Fachanwälte.

Haben Sie Fragen?

Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne persönlich — unverbindlich und kostenlos.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ein Immobilienkauf wird mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags rechtsverbindlich. Das Eigentum geht jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Eine Auflassungsvormerkung sichert den Käufer in der Zwischenzeit ab.