Geerbte Immobilie verkaufen — Steuern, Fristen und Tipps
Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten verkaufen? Dann gibt es einiges zu beachten — von der Erbschaftsteuer bis zur Spekulationsfrist.
Erbengemeinschaft — Das häufige Problem
Oft erben mehrere Personen gemeinsam. Alle müssen dem Verkauf zustimmen. Uneinigkeit führt im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung. Unser Rat: Früh klären, wer was will.
Der Erbschein
Für den Verkauf brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Beantragung beim Nachlassgericht, Kosten je nach Nachlasswert, Dauer: mehrere Wochen.
Erbschaftsteuer
Freibeträge: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Selbstgenutzte Immobilien sind für Ehepartner und Kinder oft steuerfrei (Bedingungen beachten!). Steuersatz: 7-30% je nach Verwandtschaftsgrad und Wert.
Spekulationssteuer
War das geerbte Objekt weniger als 10 Jahre im Familienbesitz? Dann fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an — auf den Wertzuwachs seit dem ursprünglichen Kauf, nicht seit dem Erbfall! Ausnahme: Der Erblasser hat selbst drin gewohnt.
Instandsetzung vor dem Verkauf?
Eine geerbte Immobilie ist oft in mässigem Zustand. Ueberlegen Sie: Grundlegende Renovierung (Streichen, Bodenbeläge) kann den Preis überproportional steigern. Aber: Nicht überinvestieren, lieber günstig an Renovierer verkaufen.
Emotionale Komponente
Ein Elternhaus zu verkaufen ist emotional schwer. Geben Sie sich Zeit, aber handeln Sie nicht zu spät — leerstehende Immobilien verfallen schnell. Ein Makler kann als neutraler Vermittler helfen.
Unsere Erfahrung
Wir begleiten regelmäßig Erbengemeinschaften beim Verkauf. Neutralität und Transparenz sind dabei besonders wichtig. Gerne erstellen wir eine kostenlose Werteinschätzung als Diskussionsgrundlage.
Haben Sie Fragen?
Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne persönlich — unverbindlich und kostenlos.
